Betreuungsrahmen Mutter-Kind

Wie wird der Aufenthalt finanziert?

Das Wendepünktchen ist eine stationäre Einrichtung gemäß § 19 und § 27 Abs. 2 i.V.m. § 34 SGB VIII. Mit den Trägern der Jugendhilfe werden in der regelmäßig stattfindenden Hilfeplanung individuelle Ziele für Mutter (Vater) und Kind festgelegt. Diese sind die Arbeitsgrundlage, nach der die multiprofessionellen Teams im Haus ihre Unterstützung und Förderung ausrichten. Im Download finden Sie die entsprechenden Bewerbungsunterlagen und weiteres Infomaterial. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Deborah Kleine-Kleffmann (Bereichsleitung)