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Zielgruppe Hordthof
In einem intensivpädagogischen Setting werden junge Menschen betreut, die an unterschiedlichen psychischen Erkrankungen leiden. Dazu gehören unter anderem:
- schizophrene oder schizoaffektive Psychosen
- sich entwickelnde Persönlichkeitsstörungen
- Depressionen
- Traumata
Ausschluss von Jugendlichen bei denen
- eine Suchterkrankung im Vordergrund steht
- eine geistige Behinderung vorliegt
- eine Essstörung im Vordergrund steht
Alter:
- Mädchen und Jungen im Alter von 14 – 17 Jahre (Kernalter)
Kostenträger:
- Der Kostenträger ist das zuständige örtliche Jugendamt.
- Die gesetzliche Grundlage bildete hier in der Regel die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Dies kann in Verbindung mit § 41 SGB VIII erfolgen.
- Andere gesetzliche Grundlagen sind die §§ 27, 34, 36 und 86 SGB VIII