In einem intensivpädagogischen Setting werden junge Menschen betreut, die an unterschiedlichen psychischen Erkrankungen leiden. Dazu gehören unter anderem:
schizophrene oder schizoaffektive Psychosen
sich entwickelnde Persönlichkeitsstörungen
Depressionen
Traumata
Ausschluss von Jugendlichen bei denen
eine Suchterkrankung im Vordergrund steht
eine geistige Behinderung vorliegt
eine Essstörung im Vordergrund steht
Alter:
Mädchen und Jungen im Alter von 14 – 17 Jahre (Kernalter)
Kostenträger:
Der Kostenträger ist das zuständige örtliche Jugendamt.
Die gesetzliche Grundlage bildete hier in der Regel die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Dies kann in Verbindung mit § 41 SGB VIII erfolgen.
Andere gesetzliche Grundlagen sind die §§ 27, 34, 36 und 86 SGB VIII