Zielgruppe Hordthof

In einem intensivpädagogischen Setting werden junge Menschen betreut, die an unterschiedlichen psychischen Erkrankungen leiden. Dazu gehören unter anderem:
  • schizophrene oder schizoaffektive Psychosen
  • sich entwickelnde Persönlichkeitsstörungen
  • Depressionen
  • Traumata
Ausschluss von Jugendlichen bei denen
  • eine Suchterkrankung im Vordergrund steht
  • eine geistige Behinderung vorliegt
  • eine Essstörung im Vordergrund steht
Alter:
  • Mädchen und Jungen im Alter von 14 – 17 Jahre (Kernalter)
Kostenträger:
  • Der Kostenträger ist das zuständige örtliche Jugendamt.
  • Die gesetzliche Grundlage bildete hier in der Regel die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII. Dies kann in Verbindung mit § 41 SGB VIII erfolgen.
  • Andere gesetzliche Grundlagen sind die §§ 27, 34, 36 und 86 SGB VIII